Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hotel Horizont GmbH, Otto-von-Guericke-Straße 7, 17033 Neubrandenburg


Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Catering


Lieber Gast,
wir werden unser Kompetenzen so einsetzen, dass wir mit unserer Leistungserbringung Ihre Wünsche
bestens umsetzen werden. Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir
erbringen und welche Verbindlichkeiten bzw. Verpflichtungen Sie uns gegenüber haben. Bitte
beachten Sie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und uns regeln und welche Sie mit Ihrer Beauftragung anerkennen.


§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Cateringversorgung („Außer-Haus-
Versorgung“) mit Speisen, Getränken und weiteren Leistungen der Hotel Horizont GmbH.
2. Für Leistungen innerhalb des Hotel Horizont gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Hotel Horizont GmbH für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und
weiteren Leistungen des Hotels.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Die Hotel Horizont GmbH schließt mit Ihnen einen Vertrag über die Cateringversorgung ab.
2. Vertragspartner sind die Hotel Horizont GmbH und der Kunde (im Folgenden zur
Vereinfachung als geschlechterunabhängige Formulierung verwendet).
3. Der Vertrag wird entweder über Ihre Bestellung mittels Ihres Online-Zuganges (unter §3) oder
Ihres schriftlichen Auftrages abgeschlossen.
4. Dem Vertrag liegen unsere AGBs zugrunde.
5. Alle Ansprüche gegen die Hotel Horizont GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und sonstigen
Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der Hotel Horizont GmbH beruhen.


§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Hotel Horizont GmbH verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Leistungen
bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm gebuchte Leistung zu den geltenden Preisen der Hotel
Horizont GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und
Auslagen der Hotel Horizont GmbH an Dritte. In den vereinbarten Preisen ist die jeweilige
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
3. Enthält der Cateringauftrag einen Preis, der sich auf eine Personenanzahl bezieht, so kann
sich bei einer vom Kunden gewünschten Veränderung der Personenanzahl der Preis ändern.
4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses geltenden Steuern und Abgaben soweit nicht ausdrücklich Nettopreise
(ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) oder abweichende Bedingungen (wie z.B.
Betreuungsleistungen, Verpackung, Lieferkosten bei sonstigen Cateringaufträgen) vereinbart
wurden. Sollten sich die gesetzliche Umsatzsteuer oder für den Preis relevante Abgaben
nach Vertragsabschluss ändern, steht es der Hotel Horizont GmbH frei, die Preise
automatisch um den sich ändernden Betrag der Umsatzsteuer oder des Abgabenbetrages zu
ändern.
5. Die Hotel Horizont GmbH ist berechtigt, zum Vertragsabschluss eine Vorauszahlung für zu
buchende oder/und gebuchte Leistungen zu erheben. Die Höhe der Vorauszahlung und die
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Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Für eine Rechnungslegung
wird vorab ein schriftliches Einverständnis zur Kostenübernahme benötigt. Die Fälligkeit der
Zahlung ergibt sich aus dem Vertrag oder der Rechnung. Bei Zahlungsverzug / Mahnungen
ist die Hotel Horizont GmbH berechtigt, entsprechende Gebühren zu berechnen. Mit
Vertragsunterzeichnung erkennt der Kunde diese ggf. fälligen und berechtigten Gebühren an
und verpflichtet sich zur Zahlung.
6. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden, ist die Hotel Horizont GmbH
berechtigt, weitere Leistungen abzulehnen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung der Hotel Horizont GmbH aufrechnen oder verrechnen.


§ 4 Kommunikation, Kundenzugang, Nutzerkonto und Identifikation
1. Die Hotel Horizont GmbH stellt unter https://www.hotelhorizont.de/ ein Online-
Bestellsystem sowie Kontaktdaten für einen Cateringauftrag zur Verfügung.
2. Im Falle der Beauftragung und Teilnahme des Kunden an der Speisenversorgung registriert
sich der Kunde unter Eingabe aller erforderlichen Angaben eigenständig im Portal. Über das
damit erzeugte Kundenkonto wird der Kunde automatisch per Email informiert.
3. Im Kundenkonto hat der Kunde die Möglichkeit, unterschiedliche Essenteilnehmer anzulegen.
4. Die Sicherheit der Daten im Bestellsystem wird über ein persönliches Kennwort des Kunden
gewährleistet, welches nur er kennt. Das Passwort ist vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu
schützen.
5. Für den Fall, dass eine eigenständige Anmeldung des Kunde im Bestellsystem nicht möglich
sein sollte, kann die Hotel Horizont GmbH unterstützen. Eine dann ggf. notwendige
Möglichkeit der telefonischen Bestellung/Abbestellung muss separat mit Beauftragung
schriftlich erfolgen.
6. Erfolgt die Essenausgabe in einer Einrichtung, kann der Kunde je Essenteilnehmer einen
Chip / Chipkarte erhalten. Über diesen Chip / Chipkarte wird die Essenbestellung gegenüber
der Essenausgabe kommuniziert. Der Chip / die Chipkarte sind personalisiert. Für jede(n)
ausgehändigte(n) Chip/ Chipkarte wird ein einmaliger Kostenbetrag von 3,00 € berechnet und
entsprechend der vereinbarten Zahlungsbestimmungen bezahlt. Die Karte ist Eigentum des
Kunden. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern.
7. Sonstige Cateringleistungen werden schriftlich vereinbart.
8. Alle relevanten Veränderungen bei den Vertragspartnern sind unverzüglich schriftlich, per
Email oder bei Anwendung über den Online-Zugang mitzuteilen.
9. Soweit vorhanden werden Zusatzstoffe und Allergene ausgewiesen.


§ 5 Kundenkontenführung und Zahlungsbestimmungen
1. Jeder Kunde wird in der Hotel Horizont GmbH unter einer Kundennummer geführt.
2. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich elektronisch.
3. Im Falle der Beauftragung und Teilnahme des Kunden an der Speisenversorgung erfolgt die
Abrechnung und Bezahlung des Essengeldes nach schriftlicher Vereinbarung zu einer der
folgenden Möglichkeiten:
(1) zu Beginn der Folgewoche oder des Folgemonats durch Erstellung eines
Rechnungsbeleges und Überweisung des Rechnungsbetrages innerhalb der auf der
Rechnung ausgewiesenen Fälligkeit durch den Kunden
(2) Lastschrift mittels des durch den Kunden erteilten Lastschriftmandates zu Beginn der
Folgewoche oder des Folgemonats innerhalb des mit der Lastschriftermächtigung
vereinbarten Zahlungszieles. Die Erteilung des SEPA-Basislastschrift-Mandats kann
jederzeit schriftlich widerrufen werden. Bei Lastschriften, die nicht eingelöst werden
konnten bzw. abgewiesen wurden, tritt der Zahlungsverzug sofort mit der
Rücklastschrift auf dem Konto der Hotel Horizont GmbH ein. Die Kosten bzw.
Gebühren der eventuell erfolgten Rücklastschriften (z. B. nicht gedecktes Konto,
falsche Kontoangaben) trägt der Kunde. Lastschriften dürfen nur einmal eingezogen
werden. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift muss der Kunde / Zahlungspflichtige die
Rechnung selbst überweisen.
(3) Per Vorkasse und Abbuchung vom Guthaben
4. Der Rechnungsbeleg wird im Falle der Teilnahme an der Speisenversorgung online im
Online-Zugang des Kunden bereitgestellt. Der Beleg ist jederzeit einsehbar, wird für 12
Monate gespeichert (dann gelöscht) und kann bei Bedarf ausgedruckt werden.
5. Der Kontostand auf dem Online-Konto des Kunden wird innerhalb von 2 Werktagen nach
Zahlungseingang geführt. Die Zuordnung der Bankdaten erfolgt automatisch über die Angabe
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des Verwendungszweckes (Rechnungsnummer, Kunde / Essenteilnehmer). Der Kunde trägt
die Verantwortung für die korrekte Angabe der Daten. Auswirkungen fehlerhafter, verspäteter
oder gar nicht erfolgter Zuordnungen aufgrund fehlender oder falscher Dateneingaben durch
den Kunden trägt der Kunde selbst. Die Hotel Horizont GmbH haftet in solchen Fällen nicht.
6. Bei Beauftragung sonstiger Cateringleistungen erfolgt der Rechnungsversand per Email. Die
Bezahlung erfolgt entsprechend der im Vertrag enthaltenen Vereinbarungen.
7. Für die postalische Bereitstellung einer Rechnung wird je Rechnung eine
Versandkostenpauschale von 2,00 € für Versand und Bearbeitung erhoben.
8. Rechnungen sind innerhalb des Zahlungszieles auf das Geschäftskonto bei der Sparkasse
Neubrandenburg-Demmin zu zahlen bzw. einzuziehen.
9. Bei Zahlungsverzug erfolgt nach 5 Werktagen die erste Mahnung/ Zahlungserinnerung, nach
weiteren 5 Werktagen die 2. Mahnung. Je Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 €
berechnet. Nach weiteren 5 Werktagen behält sich die Hotel Horizont GmbH vor, die
Forderung an ein Inkassounternehmen abzutreten. Die entstehenden Kosten werden vom
Kunden getragen.
10. Die Rechnungslegung kann unter Berücksichtigung von Subventionsträgern wie den Trägern
der Bildungs- und Teilhabepakete („BUT“) oder Arbeitgebern über eine anteilige
Arbeitgeberbezuschussung erfolgen.


§ 6 Konto und Essenbestellung im Internet bei Teilnahme des Kunden an der
Speisenversorgung
1. Das Einloggen im Online-Zugang erfolgt für den Kunden unter Angabe von Benutzername
und Passwort.
2. Der Kunde kann online:
(1) den Speiseplan einsehen
(2) Essen bestellen bzw. abbestellen
(3) Rechnungen einsehen
(4) persönliche Daten pflegen und einsehen
3. Die Essenbestellung /-abbestellung erfolgt über das Anklicken der gewünschten Speise sowie
einer notwendigen Bestätigung der Bestellauswahl.
4. Ein gebuchtes Essen ist hervorgehoben.
5. Die Essenbestellung / -abbestellung muss spätestens am Liefertag bis 7:30 Uhr erfolgen.
Ausschlaggebend ist die Systemzeit der Änderung im Online-Zugang.
6. Stornierungen oder Änderungen sind nach 7:30 Uhr nicht mehr möglich. Bestellte Essen
gelten als gebucht und werden berechnet.
§ 7 Lieferung der Leistung, Essenausgabe in Einrichtungen
1. Die bestellten Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Regelung:
(1) zum Standort der Veranstaltung geliefert und gegebenenfalls präsentiert und betreut
(2) vom Kunden auf eigene Rechnung und Verantwortung abgeholt
(3) zum Übergabeort (bei Teilnahme des Kunden an der Speiseversorgung) geliefert
(4) in einer Einrichtung (z. B. Schule) ausgegeben
2. Wenn keine separaten Kosten für Lieferung, Betreuung, Verpackung, Präsentation, Geschirr
und Bestecke vereinbart wurden, sind diese Leistungen im Preis inkludiert.
3. Zur Legitimierung der Essenteilnehmer bei der Ausgabe der Speisen in einer Einrichtung
erhält jeder Essenteilnehmer einen Chip (siehe §4).
4. Ohne Chip kann ein bestelltes Essen in Einrichtungen nicht ausgegeben werden.
5. Im System ist die Abholung des Essens in Einrichtungen nachvollziehbar.


§ 8 Haftung des Kunden
1. Der Kunde haftet im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für Schäden, die verursacht
wurden:
(1) durch ihn selber,
(2) Mitarbeiter, Geschäftspartner, Gäste oder sonstige Beauftragte des Kunden,
(3) durch von ihm eingerichtete Essenteilnehmer,
(4) aufgrund fahrlässigen Umgangs mit den Zugangsdaten zum Online-System (bei
offensichtlichem Missbrauch bzw. Verdacht kann die Sperrung durch die Hotel Horizont
GmbH verbunden mit unverzüglicher schriftlicher Rücksprache mit dem Kunden erfolgen)
(5) falsche Angaben im Zahlungsverkehr
(6) falsche Angaben zu Lieferort und Lieferzeit
(7) Verlust und Missbrauch des Chips bis zur Sperrung (bei offensichtlichem Missbrauch
bzw. Verdacht kann die Sperrung durch die Hotel Horizont GmbH verbunden mit
unverzüglicher schriftlicher Rücksprache mit dem Kunden erfolgen)
2. Ab 2. Mahnung kann die Leistungserbringung durch die Hotel Horizont GmbH bis zur
Begleichung der offenen Forderungen unterbrochen werden (einschließlich Sperrung der
Essenausgabe)


§ 9 Haftung der Hotel Horizont GmbH
1. Die Hotel Horizont GmbH haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
2. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind:
(1) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die
Hotel Horizont GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
(2) sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der
Hotel Horizont GmbH beruhen,
(3) Schäden, die auf einer vorsätzlichen und fahrlässigen Verletzung von vertragstypíschen
Pflichten der Hotel Horizont GmbH auftreten.
3. Die Hotel Horizont GmbH wird bei Kenntnis von Schäden oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.


§ 10 Vertragsdauer und Beendigung
1. Bei einmaliger Leistungserbringung endet der Vertrag automatisch mit der
Leistungserbringung des Cateringauftrages durch die Hotel Horizont GmbH und der
vollständigen Bezahlung durch den Kunden.
2. Bei sich wiederholender Leistungserbringung (z. B. Teilnahme an der Essenversorgung)
endet der Vertrag:
(1) automatisch, wenn mindestens 6 Monate keine Essenbestellungen durchgeführt wurden.
Der Kundenzugang wird gesperrt und eine neue Beauftragung ist notwendig.
(2) ohne Angabe von Gründen durch Kündigung einer der Vertragsparteien. Die Frist beträgt
4 Wochen zum Monatsende.
3. Es gelten die Bestimmungen des Datenschutzes.


§ 11 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
erfordern die Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam
2. Erfüllungsort ist:
(1) der vertraglich vereinbarte Veranstaltungsort
(2) die vereinbarte Einrichtung der Speisenversorgung
(3) die „Haustür“ (ggf. auch das Betriebsgelände bei Speisenversorgung in Betrieben) bei
„Essen auf Rädern“
3. Es gilt das deutsche Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts sind
ausgeschlossen.
4. Gerichtsstand ist Neubrandenburg
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbeziehungen unwirksam oder
nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder unzulässige
Vertragsbestimmung durch eine zulässige oder wirksame zu ersetzen, die dem beabsichtigten
Vertragsziel entspricht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.